1. Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil sowohl aller Mietverträge, als auch Mietangebote der Firma JL-Mobildiscothek und finden in ihrer jeweils gültigen Form ebenso für alle künftigen Verträge mit dem Vermieter Anwendung. Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters werden ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag bzw. eine Beauftragung für Arbeiten als DJ kommt erst durch eine Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch den Vermieter zustande.
2. Mietgegenstand /Leistungen
Gegenstand des Mietvertrags sind die auf der Vorderseite aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen oder Beauftragungen für Arbeiten als DJ. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
3. Mietzeit und Mietgebühr
Die Mietzeit wird nach Tagen (08:00 Uhr bis 08:00 Uhr folgender Tag) oder Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet bis zum im Auftrag oder Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Von einer Verlängerungsabsicht der vereinbarten Mietzeit muss der Mieter den Vermieter ohne schuldhaftes Zögern in Kenntnis setzen. Die Mietgebühr ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Falls nicht anders vereinbart.. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
5. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand / Transport der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem vom Vermieter gewählten Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald der Vermieter die Sache dem Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.
6. Gebrauch der Mietsache
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und
zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem
Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu
beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlung des Vermieters
sind zu befolgen. Der Mieter bestätigt, mit dem ordnungsgemäßem
Gebrauch der Mietsache vertraut zu sein. Insbesondere sind die
einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z.B.
Unfallverhütungsvorschriften, Berufgenossenschaftliche Verordnungen,
Versammlungsstättenverordnung etc.)
Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Der
Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und
Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht
erlaubt. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu
belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Die
am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder
andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in
irgendeiner Weise entstellt werden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter
die jederzeitige Überprüfung der Geräte. Der Verkauf sowie die
Verpfändung ist untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme
Dritter oder bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Mieter.
Probleme mit der Anlage
Sollten trotz vorheriger Überprüfung der Geräte und Kabel einmal
Probleme mit der Anlage auftreten, so bitten wir Sie, uns umgehend zu
informieren (Unsere Mobilfunknummer: 0172/9170265). Bitte beachten:
Beruht der Fehler nicht auf einem technischen Mangel an unserer Anlage,
wie z.B. falsche Bedienung, fehlerhafte Fremdgeräte, mangelhafte
Stromversorgung usw., so berechnen wir eine Anfahrtsgebühr von 25,- EUR.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen. Lampenschäden, Tonnadeln, Ton- und Videoköpfe werden bei defekter Rückgabe dem Mieter zum Selbstkostenpreis berechnet.
8. Versicherung / Genehmigungen
Die Mietsache ist nicht versichert, es wird dem
Mieter empfohlen, zu seinen Lasten eine entsprechende Versicherung zum
Wiederbeschaffungswert abzuschließen.
Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen,
GEMA-Anmeldungen etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im
Verantwortungsbereich des Mieters.
9. Gewährleistung, Schadensersatz
Die Geräte werden in technisch einwandfreiem, geprüftem Zustand bereitgestellt. Jeweils erforderliches und/oder angefordertes Zubehör wird beigepackt. Der Mieter hat Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu überprüfen. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Der Vermieter haftet im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden bei Überschreitung zulässiger Lautstärken wird ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
10. Stornierung
Bei Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag, gleich
aus welchem Grund, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als
Stornierungskosten den vereinbarten Mietpreis fordern, bei frühzeitiger
Stornierung ermäßigen sich diese wie folgt:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
11. Lieferung
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
12. Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei längerer Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 5 Tagen ist der Vermieter berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
13. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden ist. Der Vermieter behält sich eine eingehende Prüfung vor.
14. Sonstiges
Erfüllungsort ist das Lager von JL-Mobildiscothek. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Der Gerichtsstand ist Nordhorn, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.